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Grüne Kennzeichen sind kein Luxus!
Grüne Kennzeichen sind kein Luxus. Sie sind Teil eines sauberen Ummelde Prozesses.
Wenn du dein Fahrzeug von Deutschland nach Spanien ummeldest, gibt es einen Punkt, über den viele vorher nicht aufgeklärt werden:
EU-Richtlinie 1999/37/EG, Artikel 5 Absatz 2
Bei der erneuten Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat werden die bisherigen Zulassungsdokumente eingezogen. Die Behörden informieren darüber auch den bisherigen Zulassungsstaat.
Und jetzt kommt der entscheidende Punkt:
Die spanische DGT sagt selbst: Solange die endgültige spanische Zulassung noch nicht erfolgt ist, kann für diese Übergangszeit eine grüne temporäre Zulassung beantragt werden. Damit darf das Fahrzeug während des laufenden Zulassungsverfahrens vorübergehend gefahren werden – vorausgesetzt, es besteht Versicherungsschutz.
Warum wir das so deutlich sagen?
Weil wir es schlicht nicht akzeptabel finden, einen Kunden nach Abgabe seiner deutschen Papiere mit seinem Problem allein zu lassen.
Wer die grünen Kennzeichen aus „Kostengründen“ oder weil sie zu viel Arbeit machen einfach weglässt, spart nicht beim Kunden – er verlagert das Risiko auf den Kunden.
Und genau da hört für uns ein guter Service auf.
Bei einer Fahrzeugummeldung geht es nicht darum, irgendeinen möglichst billigen Antrag einzureichen.
Es geht darum, dass dein Auto vom deutschen zum spanischen Kennzeichen sauber, legal und ohne unnötiges Risiko durch den gesamten Prozess kommt.
Deshalb unsere Empfehlung:
Frag jeden Anbieter vor Auftragserteilung ganz konkret:
„Was passiert mit meinem Fahrzeug zwischen der deutschen Abmeldung und der spanischen Zulassung?“
Wenn die Antwort lautet:
„Darum kümmern wir uns nicht“ …
… dann weißt du zumindest, wo du dein Risiko abladen musst.
Erst verstehen. Dann entscheiden.


